Update 05.08.2020 zum Mund-Nasen-Schutz
Mit der verabschiedeten Allgemeinverfügung der Landesregierung vom 04.08.2020 ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Aufenthalt im Schulgebäude und auf schulischen Anlagen verpflichtend.
Nähere Informationen finden Sie in der angefügten Datei.